Die strikte Trennung zwischen "Schulmedizin" durch Ärzte und "alternative Verfahren" durch Heilpraktiker löst sich in dem Maße auf, wie auch Ärzte solche Methoden in ihre Behandlungen mit einbeziehen. Alle Ärzte dürfen Naturheilverfahren anwenden, aber nur Ärzte, die sich nach strengen Richtlinien theoretisch und praktisch weitergebildet haben, dürfen die von der Ärztekammer verliehene Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" führen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Angebote der "sanften Medizin", die in meiner Praxis ausgeübt werden :
Akupunktur - Sauerstofftherapie - Immunstimulation Biolog. Tumortherapie - Ausleitung/ Entgiftung - Darm- therapien/Symbioselenkung - Medizin. Regeneration - Um- weltmedizin-Phytotherapie-Homöopathie - Neuraltherapie
Für Leistungen auf diesen Gebieten gibt es oft keine verbindlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt dann privatärztlich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnungen werden dementsprechend von Privatkankenkassen und Beihilfestellen gemäß deren Versicherungsbedingungen erstattet.
Auch Patienten, die über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, erhalten in solchen Fällen eine Rechnung nach GOÄ. So kostet z.B. die typische Erstkonsultation ca. 40,-DM ( ausführl. Beratung ) oder 63 ,-DM (Beratung mit gründl. ärztl. Untersuchung ).
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